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UNSERE AGBs

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „Bedingungen“) stellen eine rechtliche Vereinbarung zwischen dir („Kunde“) und GraphX dar, die die Nutzung unserer Dienstleistungen regelt, wie sie dir in unserem Angebot („Angebot“) dargelegt und in der entsprechenden Leistungsbeschreibung („SOW“) weiter spezifiziert werden, die hiermit ausdrücklich in diese Bedingungen aufgenommen werden. 

1.

ÜBER UNS 

1.1.

1.2.

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1.3.

​Wir sind GraphX, Am Pferdsrück 11, 66885 Altenglan („GraphX“). 

Um uns zu kontaktieren, nutze bitte grphx.official@gmail.com, rufe uns unter  

+49 1522 5945697 an oder schreibe uns an die oben genannte Adresse. 

Diese Bedingungen wurden zuletzt am Montag, 22. Juli 2024,

aktualisiert und sind die aktuelle und gültige Version. 

2.

GELTUNG DER BEDINGUNGEN 

2.1.

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2.2.

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2.3

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der GraphX mit Verbrauchern und Unternehmen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen, gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. 

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die mit dem Auftragsnehmer ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit dem Auftragnehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt. 

3.

ÜBER UNSERE DIENSTLEISTUNGEN 

3.1.

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3.2.

​​

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3.3.

Wir bieten kundenspezifische digitale Designdienstleistungen wie Logodesign, Visitenkartendesign, Flyergestaltung und andere zusätzliche Designdienstleistungen an. 

Der Umfang unserer Dienstleistungen, einschließlich der zu erbringenden Leistungen und des Zeitplans, wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in einer Leistungsbeschreibung („Dienstleistungen“) festgehalten. 

Ein SOW wird als Ergebnis unserer Kommunikation erstellt, sei es in digitaler Form (z. B. E-Mail, Text) oder in anderen Formen der elektronischen Kommunikation oder in gedruckter Form, und wird hiermit ausdrücklich in diese Bedingungen aufgenommen. 

4.

ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN 

4.1.

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4.2.

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4.3.

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4.4.

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4.5

Ab dem Datum des Vertragsbeginns erbringt GraphX die Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis für den Kunden. 

GraphX wird sich nach besten Kräften bemühen, alle vom Kunden gewünschten Änderungen der Dienstleistungen zu berücksichtigen, sofern der Kunde alle damit verbundenen angemessenen Änderungen der Gebühren akzeptiert, die infolge solcher Änderungen fällig werden. 

Keine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen verpflichtet GraphX zu Handlungen oder Dienstleistungen, die nach Treu und Glauben irreführend, falsch, verleumderisch, ungesetzlich, vertragsbrüchig oder anderweitig nachteilig für die Interessen des Kunden oder von GraphX wären. 

Diese Bedingungen hindern GraphX nicht daran, Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, sofern die Erbringung solcher Dienstleistungen nicht zu einem Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen führt. 

GraphX führt ausführliche und genaue Aufzeichnungen über alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen unternommen werden, und legt dem Kunden in den von ihm gewünschten Abständen und in der von ihm gewünschten Form Berichte vor. 

5.

ENTWURFSGENEHMIGUNG UND PROBLEME MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN 

5.1.

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5.2.

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5.3.

Der Kunde hat: i) das Recht, alle Entwürfe und Merkmale des Arbeitsergebnisses auf Übereinstimmung mit den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Spezifikationen („Spezifikation“) zu überprüfen und zu kommentieren; ii) das Recht, Entwürfe und Merkmale, die nicht mit der Spezifikation übereinstimmen, abzulehnen, es sei denn, diese Entwürfe und Merkmale wurden zuvor vom Kunden genehmigt; iii) sofern der Kunde innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Arbeitsergebnisses konstruktives Feedback zu den Entwürfen und Merkmalen des Arbeitsergebnisses gegeben hat, hat der Kunde das Recht auf Überarbeitungen dieser Entwürfe und Merkmale („Überarbeitungen“), wie in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

Die Überarbeitungen beschränken sich auf geringfügige Änderungen nach dem Ermessen von GraphX. Zusätzliche Überarbeitungen werden nach dem Stundensatz von GraphX berechnet. 

GraphX wird: i) angemessene Anstrengungen unternehmen, um jede Überarbeitung so schnell wie möglich und praktisch möglich durchzuführen; ii) dem Kunden keine Kosten für die Behebung von Problemen mit den Designs und Funktionen des Arbeitsprodukts in Rechnung stellen, wenn das Problem von GraphX verursacht wurde. Umgekehrt kann GraphX dem Kunden die Behebung von Problemen in Rechnung stellen, wenn diese durch den Kunden verursacht wurden, z. B. durch falsche oder unvollständige Informationen. 

6.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN 

6.1.

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6.2.

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6.3.

Der Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, GraphX alle sachdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch GraphX erforderlich sind. 

Der Kunde kann GraphX von Zeit zu Zeit angemessene Anweisungen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen durch GraphX erteilen. Diese Anweisungen müssen mit der Spezifikation der Dienstleistungen in der Leistungsbeschreibung vereinbar sein. 

Benötigt GraphX eine Entscheidung, Genehmigung, Zustimmung oder sonstige Mitteilung des Kunden, um mit der Erbringung der Dienstleistungen oder eines Teils davon fortzufahren, so hat der Kunde diese in angemessener und rechtzeitiger Weise und im Falle von Änderungen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Änderung zu übermitteln. Jegliche Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen, die darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde eine der Bestimmungen dieser Klausel 5 nicht oder nur verspätet einhält, liegt nicht in der Verantwortung oder im Verschulden von GraphX. 

7.

GEBÜHREN UND ZAHLUNG 

7.1.

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7.2.

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7.3.

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7.4.

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7.5.

Der Kunde zahlt die Gebühren an GraphX gemäß den Bestimmungen des angenommenen Angebots und dieser Klausel 7. 

GraphX stellt dem Kunden die fälligen Gebühren gemäß den Bestimmungen des angenommenen Angebots in Rechnung. 

Alle im akzeptierten Angebot angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zwischen dem Datum dieser Bedingungen und dem Datum der Zahlung, passt GraphX den Mehrwertsteuersatz an, den der Kunde zahlen sollte. Änderungen der Mehrwertsteuer wirken sich nicht auf die Preise aus, wenn GraphX bereits die vollständige Zahlung vom Kunden erhalten hat. 

Alle zu leistenden Zahlungen sind ohne Aufrechnung, Einbehalt oder Abzug in frei verfügbaren Mitteln an eine von GraphX benannte Bank zu leisten. 

Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die GraphX zustehen, kann GraphX, wenn der Kunde GraphX Beträge nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt, folgende Maßnahmen ergreifen 

alle Dienstleistungen aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist; 

Verzugszinsen auf alle gesetzlich zulässigen Zahlungen verlangen; oder 

die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. 

7.5.1.

7.5.2.

7.5.3.

alle Dienstleistungen aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist; 

Verzugszinsen auf alle gesetzlich zulässigen Zahlungen verlangen; oder 

die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. 

7.6.

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7.7.

Auf alle Beträge, die nach Ablauf der in Rechnung genannten Frist nicht bezahlt wurden, werden täglich Zinsen erhoben, bis die ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind. 

GraphX behält sich das Recht vor, versäumte Zahlungen an ein Inkassobüro weiterzuleiten und dem Kunden eine Gebühr für versäumte Zahlungen und/oder Inkassobriefe in Rechnung zu stellen, die dem Kunden in Bezug auf unbezahlte Beträge zugesandt werden. 

8.

HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG 

8.1

Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus für: 

8.1.1.

​

8.1.2.

8.1.3.

Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (je nach Fall) verursacht wurden; 

Betrug oder arglistige Täuschung oder vorsätzliche Unterlassung; und 

jede Angelegenheit, für die ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung ungesetzlich wäre. 

8.2.

Vorbehaltlich der obigen Klausel 8.1: 

8.2.1.

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8.2.2.

Keine der Parteien haftet unter irgendwelchen Umständen gegenüber der anderen Partei, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für: (i) Gewinn-, Umsatz-, Ertrags- oder Geschäftsverluste; oder (ii) Verlust von erwarteten Einsparungen; oder (iii) Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts; oder (iv) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen; oder (v) Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen; oder (vi) Verluste, die sich aus der rechtmäßigen Beendigung dieser Bedingungen ergeben; oder (vii) Verluste, die eine indirekte oder sekundäre Folge einer Handlung oder Unterlassung der betreffenden Partei sind; und 

die Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen für alle Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, darf unter keinen Umständen den Wert der Dienste übersteigen. 

8.3.

Wenn eine Partei die andere Partei nicht innerhalb der Kündigungsfrist darüber informiert, dass sie einen Anspruch in Bezug auf ein Ereignis geltend machen will, ist die andere Partei für dieses Ereignis nicht haftbar. Die Kündigungsfrist für ein Ereignis beginnt an dem Tag, an dem die Partei, die einen Anspruch geltend machen will, von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, und endet 6 Monate nach diesem Datum. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und das Ereignis und die Gründe für die Forderung hinreichend genau bezeichnen. 

9.

EIGENTUMSRECHT 

9.1.

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9.2.

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9.3.

Alle von GraphX für den Kunden entwickelten oder erstellten Leistungen, die dem Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht oder einem ähnlichen Schutz unterliegen, gehen in das Eigentum des Kunden über und gelten als „Arbeitsprodukt“, sofern (i) die Leistungen von GraphX in endgültiger Form (d. h. bereit zur Bereitstellung in einem von GraphX bestimmten Online-Speicher) erstellt wurden und (ii) der Kunde GraphX alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und gegebenenfalls der Produktion der Leistungen gezahlt hat. 

Alle Rechte und Interessen an den Arbeitsprodukten gehen als „Auftragsarbeiten“ auf den Kunden über. Soweit das Eigentum an einem solchen Arbeitsprodukt nicht kraft Gesetzes oder auf andere Weise auf den Kunden als Auftragswerk übergeht oder ein solches Arbeitsprodukt nicht als Auftragswerk angesehen werden kann, werden alle Rechte, Titel und Interessen daran hiermit unwiderruflich von GraphX an den Kunden übertragen. 

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen behält GraphX alle Rechte, Titel und Interessen an Daten, Entwürfen, Prozessen, Spezifikationen, Software, Anwendungen, Quellcode, Objektcode, Hilfsprogrammen, Methoden, Know-how, Materialien, Informationen und Fertigkeiten (sowie abgeleitete Werke, Änderungen und Verbesserungen davon), die im Eigentum von GraphX oder seinen Lizenzgebern stehen, von diesen erworben oder entwickelt wurden, und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Arbeitsprodukt enthalten sind, (i) vor dem Datum des Inkrafttretens; (ii) unabhängig von oder nicht in Verbindung mit der Erbringung der Leistungen; (iii) im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder zur Erfüllung allgemeiner Funktionen, die nicht spezifisch auf die besonderen Anforderungen des Kunden zugeschnitten sind; oder (iv) falls allgemein anwendbar, unspezifisch und ohne Bezug zum „Look and Feel“ der Leistungen oder Ergebnisse, in Verbindung mit den Leistungen. 

10.

VERMARKTUNG 

10.1.

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10.2.

Der Kunde räumt GraphX hiermit das Recht ein, den Namen und die Dienstleistungsmarken des Kunden in seinen Marketingmaterialien oder anderen mündlichen, elektronischen oder schriftlichen Werbemaßnahmen zu verwenden, in denen der Kunde als Kunde von GraphX genannt und ein kurzer Umfang der erbrachten Dienstleistungen angegeben wird. 

Darüber hinaus gewährt der Kunde GraphX hiermit eine unentgeltliche Lizenz zur Darstellung seines Logos (oder anderer Identifizierungsinformationen) und eines Hyperlinks zur Website des Kunden auf der Website von GraphX. 

11.

HÖHERE GEWALT 

11.1.

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​

11.2.

Keine der Vertragsparteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegt. Solche Ursachen sind unter anderem Stromausfälle, Ausfälle von Internetberatern, Arbeitskämpfe, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, terroristische Handlungen, Kriegshandlungen, staatliche Maßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betreffenden Partei liegen. 

Kann eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen aus diesen Bedingungen aufgrund höherer Gewalt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 30 Tagen nicht erfüllen, kann die andere Vertragspartei diese Bedingungen nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung zum Ende dieses Zeitraums kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung einigen sich die Parteien auf eine faire und angemessene Vergütung für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen. Bei dieser Zahlung werden alle früheren vertraglichen Verpflichtungen berücksichtigt, die im Vertrauen auf die Erfüllung dieser Bedingungen eingegangen wurden. 

12.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

12.1.

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12.2.

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12.3.

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12.4.

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12.5.

Diese Bedingungen beginnen am Tag des Inkrafttretens und gelten bis zur endgültigen Fertigstellung der Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung oder bis zu einer früheren Kündigung gemäß diesen Bedingungen. 

Jede Partei kann diese Bedingungen mit einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. 

Jede Partei kann diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn: (i) die andere Partei gegen eine der Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt und, falls der Verstoß behoben werden kann, diesen nicht innerhalb von 7 Werktagen nach einer schriftlichen Mitteilung, in der der Verstoß genau beschrieben und seine Behebung gefordert wird, behebt; (ii) ein Gläubiger das Eigentum an der Ware übernimmt, einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, in Liquidation geht oder etwas Ähnliches tut oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit androht. 

Für die Zwecke dieser Klausel 12 gilt ein Verstoß als behebbar, wenn die vertragsbrüchige Partei die betreffende Bestimmung in jeder Hinsicht einhalten kann. 

Die Rechte zur Kündigung dieser Bedingungen gemäß dieser Klausel 12 lassen andere Rechte oder Rechtsmittel einer Partei in Bezug auf den betreffenden Verstoß (falls vorhanden) oder einen anderen Verstoß unberührt. 

13.

AUSWIRKUNGEN DER KÜNDIGUNG 

Bei Beendigung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund: (i) bleiben alle Klauseln, die sich entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach auf den Zeitraum nach dem Ablauf oder der Beendigung dieser Bedingungen beziehen, in vollem Umfang in Kraft; (ii) berührt die Beendigung nicht das Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das die kündigende Partei in Bezug auf das Ereignis, das zur Beendigung geführt hat, oder ein anderes Recht auf Schadenersatz oder andere Rechtsmittel, das eine Partei in Bezug auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen, der zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestand, hat, und beeinträchtigt diese nicht. 

14.

ANDERE WICHTIGE BEDINGUNGEN 

14.1.

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14.2.

14.3.

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14.4.

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14.5.

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14.6.

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14.7.

14.8.

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​

14.9.

14.10.

Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß diesen Bedingungen gilt als Verzicht auf dieses Recht, und kein Verzicht einer Partei auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Bedingungen gilt als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. 

Kein Teil dieser Bedingungen zielt darauf ab, Rechte an Dritte zu übertragen. 

Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und an die letzte Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet werden und gelten am Tag des Eingangs oder der Übermittlung (je nach Fall) als ordnungsgemäß erfolgt. 

Diese Bedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand und können nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde. 

Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Bedingungen nicht auf Zusicherungen, Garantien oder andere Bestimmungen verlässt, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen enthalten sind, und dass alle Bedingungen, Garantien oder andere Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen sind. 

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, gilt/gelten diese Bestimmung(en) als vom Rest dieser Bedingungen abgetrennt. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben gültig und durchsetzbar. 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen elektronisch unterzeichnet werden können und dass jede elektronische Unterschrift auf diesen Bedingungen für die Zwecke der Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Zulässigkeit einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Altenglan. 

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art Altenglan. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. GraphX ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 

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